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   BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87   

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BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87 (https://dejure.org/1987,1790)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1987 - 2 StR 420/87 (https://dejure.org/1987,1790)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1987 - 2 StR 420/87 (https://dejure.org/1987,1790)
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Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher

§ 189 GVG, Voraussetzungen, unter denen eine unterbliebene Vereidigung des Dolmetschers ausnahmsweise nicht zur Aufhebung des Urteils führt, § 337 StPO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dolmetscher - Eid - Anforderungen an Vereidigung von allgemein vereidigten Dolmetschern - Anforderungen an strafbefreienden Rücktritt - Ansatz zur Überprüfung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 568
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87
    Es nat dabei übersehen, daß es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Trennung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch auf die Vorstellungen des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung ankommt (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25 und 264).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87
    Es nat dabei übersehen, daß es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Trennung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch auf die Vorstellungen des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung ankommt (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25 und 264).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87
    Es nat dabei übersehen, daß es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Trennung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch auf die Vorstellungen des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung ankommt (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25 und 264).
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Auszug aus BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87
    Der Vorgang ist wegen seiner Mehrdeutigkeit grundsätzlich dem Freibeweis zugänglich (BGHSt 31, 39).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62

    Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in

    Auszug aus BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87
    Insoweit kann, weil die Berufung auf den allgemein geleisteten Eid der Ablegung des Eides selbst absolut gleichsteht, nichts anderes gelten als für einen versehentlichen Nacheid, durch den ebenfalls die Versicherung richtiger Übertragung von Anfang an erfolgt (OLG Saarbrücken NJW 65, 66 m.Nachw.).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschluß vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).

    In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).

    In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).

  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).
  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

    In der strafrechtlichen Judikatur ist anerkannt, dass, beruft sich ein Dolmetscher auf einen früher nicht oder nicht ordnungsgemäß allgemein geleisteten Eid, das Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehlers stets ausgeschlossen ist, wenn das Gericht wie auch der Dolmetscher davon ausgehen, dass der Dolmetscher ordnungsgemäß vereidigt war (so ausdrücklich BGH, U.v. 17.1.1984 - 5 StR 755/83 - NJW 1984, 1765 - unter Festhaltung an BGH, U.v. 27.8.1953 - 3 StR 147/53; U.v. 7.11.1986 - 2 StR 499/86 - NJW 1997, 1033 = juris Rn. 5; B.v. 2.9.1987 - 2 StR 420/87 - juris).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 467/94

    Fehlen eines Dolmetschereides als Revisionsgrund

    Einer der Fälle, in denen ausgeschlossen werden kann, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 189 GVG beruht (vgl. BGH NStZ 1984, 328; BGHR GVG § 189 Abs. 2 Vereidigung 1), liegt nicht vor.
  • BGH, 21.07.1992 - 1 StR 391/92

    Erörterung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags -

    Richtigerweise hätte es dagegen auf die Vorstellung des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung abstellen müssen, auf den "Rücktrittshorizont" des Täters (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 4, 6, 7, 10 ff., je m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88

    Erörterung der Voraussetzungen des Rücktritts vom beendeten Versuch

    Nahm der Angeklagte jetzt freiwillig von weiteren Schüssen Abstand, obgleich er zu diesem Zeitpunkt den (späteren) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch nicht für möglich hielt, so ist er mit insoweit strafbefreiender Wirkung vom Totschlagsversuch zurückgetreten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, unbeendeter 4 und 6; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 563/92

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers als Verfahrensfehler

    Einer der Fälle, in denen ausgeschlossen werden kann, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 189 GVG beruht (vgl. BGH NStZ 1984, 328; BGHR GVG § 189 Abs. 2 Vereidigung 1), liegt nicht vor.
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